Gasversorgungsunternehmen sind gemäß §49 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, ihre Gashochdruckleitungen in sicherem und technisch einwandfreiem Zustand zu betreiben.
Daraus resultieren Eingriffe ins Erdreich, die wiederum anderen gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind. Unsere Aufgabe ist es, für unsere Auftraggeber alle notwendigen Baugenehmigungen bis hin zur Baufreiheit einzuholen. Dazu gehören die Einwilligungen von Eigentümern und Bewirtschaftern betroffener Grundstücke, die Sicherstellung von Kampfmittelfreiheit, die Einholung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen von Auflagen der Naturschutzbehörden oder auch die Berücksichtigung des Gewässerschutzes.
Planungs- und Vermessungsbüro
Baltes + Grahlmann GbR
Carl-Zeiss-Straße 39, 47445 Moers
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Tel.: 0 28 41 / 88 55 100