Ein Leitungsrecht, d. h. ein beschränktes Recht, auf einem anderen Grundstück Leitungen oder Einrichtungen (z.B. Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation, Anlagen wie Schieberstationen) zu verlegen und zu betreiben, muss im Grundbuch dinglich gesichert sein.
Wir bieten Kommunen und anderen Leitungsbetreibern an, die mögliche Betroffenheit von Grundstücken zu klären. Auf Wunsch betreiben wir daraufhin den Rechtserwerb und leiten den Eintrag in die entsprechenden Grundbücher in die Wege.
Das Recht auf einem anderen Grundstück Leitungen zu legen, muss im Grundbuch gesichert sein.
Auf Wunsch leiten wir den Eintrag in die entsprechenden Grundbücher in die Wege.
Planungs- und Vermessungsbüro
Baltes + Grahlmann GbR
Carl-Zeiss-Straße 39, 47445 Moers
Mail: info(at)baltes-grahlmann.de
Tel.: 0 28 41 / 88 55 100