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Wir kümmern uns um alle Genehmigungen…

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Genehmigungsverfahren – Warum nötig?

Gasversorgungsunternehmen sind gemäß §49 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, ihre Gashochdruckleitungen in sicherem und technisch einwandfreiem Zustand zu betreiben.

  • Um das Material dieser Leitungen beispielsweise vor Korrosion zu schützen, werden spezielle Anodenschutzanlagen verlegt.
  • Um Überspannungen bei benachbarten Hochspannungsleitungen zu verhindern, werden Erder im Bereich der Gasleitungen verlegt.
  • Je nach Alter und Zustand der Leitungen sind immer wieder Ein- oder Ausbauten von Armaturen nötig.
  • Bäume und Bewuchs stellen eine potentielle Gefahr für Versorgungsleitungen dar und müssen ggf. entfernt werden.

Daraus resultieren Eingriffe ins Erdreich, die wiederum anderen gesetzlichen Vorschriften unterworfen sind. Unsere Aufgabe ist es, für unsere Auftraggeber alle notwendigen Baugenehmigungen bis hin zur Baufreiheit einzuholen. Dazu gehören die Einwilligungen von Eigentümern und Bewirtschaftern betroffener Grundstücke, die Sicherstellung von Kampfmittelfreiheit, die Einholung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen von Auflagen der Naturschutzbehörden oder auch die Berücksichtigung des Gewässerschutzes.

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